
Glossar: Gute Arbeit weltweit |
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| Begriff | Definition |
| AGG | Die Bundesregierung Deutschland hat in dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU miteinander verknüpft. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus den Gründen Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung sowie sexuelle Orientierung zu verhindern bzw. zu beseitigen. Festgelegt sind die Anwendungsbereiche: Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtliche Fragen. Definiert werden zudem die Begriffe unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung. |
| AIDS | Der Begriff AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) bezeichnet eine spezifische Kombination von Symptomen, die beim Menschen durch die Infektion mit dem HI-Virus induzierte Zerstörung des Immunsystems auftreten. AIDS wurde am 1. Dezember 1981 als eigenständige Krankheit anerkannt und tritt in Gestalt einer Pandemie auf. Die Weltgesundheitsorgamisation (WHO) schätzt die Anzahl der 2006 an AIDS Verstorbenen auf etwa 2,9 Millionen Menschen, mit 39,5 Millionen lebenden Infizierten und 4,3 Millionen Neuinfektionen im Jahr. Der Anteil der HIV-Infizierten liegt weltweit durchschnittlich bei etwa 1 Prozent der 15- bis 49-jährigen, erreicht in einzelnen afrikanischen Staaten jedoch Werte um 20 Prozent. Folge dieser Pandemie ist in vielen Ländern eine hohe Zahl an Aidswaisen. |
| Arbeitsschutz | Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen. Er unterscheidet zwischen kurzfristigen Maßnahmen wie dem Tragen von Sicherheitshelmen oder -schuhen und dem Gesundheitsschutz, also langfristigen Auswirkungen durch Gefahrstoffe, Lärm oder psychische Belastungen sowie personenbezogenem Schutz wie Mutterschutz oder Jugendschutz. Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden. |
| Armut | Armut bezeichnet den Mangel an lebenswichtigen Gütern wie beispielsweise Essen, Obdach, Kleidung. Auf der Grundlage sozioökonomischer Konzepte wird Armut als Zustand gravierender sozialer Benachteiligung mit Folge einer „Mangelversorgung mit materiellen Gütern und Dienstleistungen“ verstanden. Die EU definiert als „arm“, wer weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens seines Heimatlandes zur Verfügung hat. Andere, z.B. die Weltgesundheitsorganisation WHO legen die Grenze bei 50 Prozent fest. Unterschieden wird zudem zwischen relativer Armut und absoluter Armut sowie zwischen objektiver und subjektiver Armut. |
| BIAC | BIAC (das 'Business and Industry Advisory Committee'), ist der beratende Beirat der Wirtschaft und Industrie bei der OECD. Mitglieder sind 39 Unternehmerorganisationen und Industrieverbände aus den 30 OECD-Mitgliedstaaten. |
| Bretton Woods System |
Das Bretton-Woods-System, benannt nach der Konferenz von Bretton Woods (1944), war ein Währungssystem, das vom goldhinterlegten US-Dollar als Leitwährung bestimmt war. Die Bretton-Woods-Organisationen bzw. -Institutionen sind die Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF). Ziel war die reibungslose und von Handelsbarrieren befreite Abwicklung des Welthandels bei festen Wechselkursen. Das System hatte bis zu seinem Zusammenbruch 1973 Bestand. Mehrere Staaten Westeuropas gründeten daraufhin den Europäischen Wechselkursverbund.
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| Bruttosozialprodukt | Das Bruttosozialprodukt (BSP) berechnet sich durch die Summe aller in der jeweiligen Landeswährung bewerteten Güter und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft innerhalb eines Jahres hergestellt bzw. bereitgestellt werden. Bei der Berechnung des BSP wird vom Bruttoinlandsprodukt ausgegangen. Von diesem werden diejenigen Erwerbs- und Vermögenseinkommen abgezogen, die an das Ausland geflossen sind, und diejenigen Einkommen hinzugefügt, die von Inländern aus dem Ausland bezogen worden sind. Das BSP stellt somit eher auf Einkommensgrößen ab und wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung neuerdings auch als Bruttonationaleinkommen bezeichnet. |
| CCC | Die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign) will die Interessen der ArbeitnehmerInnen in der Bekleidungs- und Sportkleidungsindustrie und die Anliegen der VerbraucherInnen, die durch diese Industrie produzierte und verkaufte Erzeugnisse kaufen, geltend machen. Eine Zielsetzung ist ein von Unternehmen, Industrieverbänden und Arbeitgeberorganisationen anzunehmender und umzusetzender Arbeitsverhaltenskodex. |
| CSR | Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. Soziale Verantwortung von Unternehmen umschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung. CSR steht für verantwortliches unternehmerisches Handeln gegenüber MitarbeiterInnen und AktionärInnen, GeschäftspartnerInnen, Umwelt und Gesellschaft. Das Wahrnehmen sozialer und ökologischer Verantwortung soll langfristig die Unternehmenskultur verbessern und damit zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beitragen. |
| Decent Work | Decent Work bedeutet übersetzt in etwa „menschenwürdige Arbeit“. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert „Decent Work“ als sichere Arbeit, bei der die Kernarbeitsnormen einhalten werden, ein adäquates Einkommen gesichert ist und soziale Sicherheit garantiert sowie das Recht auf Sozialen Dialog und Vereinigungsfreiheit respektiert werden. |
| DGB-Index Gute Arbeit | Der DGB-Index Gute Arbeit ist ein Verfahren, die Qualität von Arbeits- und Einkommensbedingungen zu bewerten. Die Indexwerte signalisieren, in welchem Grad die Arbeitssituationen der Beschäftigten bundesweit, branchen- und gruppenspezifisch, in einer einzelnen Arbeitsdimension, den Kriterien für gute Arbeit gerecht werden. Das Definitionsrecht für gute Arbeit liegt bei den ArbeitnehmerInnen. Die tragende Idee dieses arbeits- und damit gesellschaftspolitischen Konzepts: Arbeit, gesellschaftlich gesehen eine Lebensnotwendigkeit, ist so zu organisieren, dass sie von den Arbeitenden nicht vorwiegend als Last empfunden wird, sondern als Quelle des Wohlbefindens, der Persönlichkeitsbildung und eines erhöhten Selbstwertgefühls fungiert. |
| EBR | Seit 1994 besteht die Europäische Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates (EBR), 1996 wurde diese Richtlinie in Deutschland umgesetzt. Grundlage ist eine bereits 1994 verabschiedete Richtlinie der Europäischen Union, die die Gründung von EBR in europaweit tätigen Unternehmen ermöglicht. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum mehr als 1.000 Beschäftigte haben, davon mindestens jeweils 150 in zwei verschiedenen Ländern. Auf europäischer Ebene haben sich inzwischen über 800 Europäische Betriebsräte konstituiert. |
| EGB | Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wurde 1973 gegründet. Als „Stimme der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ vertritt er 77 nationale Gewerkschaftsbünde aus 35 Ländern und 11 europäische Branchenverbände: Insgesamt 60 Millionen Mitglieder. Der EGB setzt sich für ein Europa mit einer starken sozialen Dimension ein, das die Interessen und das Wohlergehen der arbeitenden Bevölkerung in den Vordergrund stellt, soziale Gerechtigkeit fördert und Ausgrenzung bzw. Diskriminierung bekämpft. Der EGB vertritt diese Ziele in der EU und der EFTA. Er ist als Vertreter der europäischen Arbeitnehmer direkt an Verfahren der Gesetzgebung beteiligt: Der EGB und die europäischen Arbeitgeberverbände können seit der Unterzeichnung des Sozialprotokolls in Maastricht gemeinsame Vereinbarungen treffen. Diese können auf Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments Rechtsstatus erlangen. Der EGB hat seither wichtige Richtlinien zu Arbeitnehmerrechten mitformuliert, unter anderem zur Teilzeitarbeit und zum Elternurlaub. Ein wichtiges Ziel des EGB ist es, eine Plattform für den übernationalen gewerkschaftlichen Austausch zu bieten und die Auswirkungen des EU-Binnenmarktes für die nationalen Ökonomien zu verdeutlichen sowie im Rahmen des sozialen Dialogs zwischen der EU-Kommission, den europäischen Arbeitgeberverbänden und dem EGB die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. |
| Entsendegesetz | Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 26. Februar 1996 legt in bestimmten Branchen Mindeststandards fest. Ursprüngliches Ziel des Gesetzes war die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, nach Deutschland entsandt werden. |
| Entwicklungs- und Schwellenländer | Ein Entwicklungsland ist nach allgemeinem Verständnis ein Land, das hinsichtlich seiner wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung einen relativ niedrigen Stand aufweist. Dabei handelt es sich um einen Sammelbegriff für Länder, die nach allgemeinem Sprachgebrauch als „arm“ gelten. Der Begriff Schwellenland grenzt sich hiervon ab. Ein Schwellenland ist auf dem Weg zur Industrialisierung, gemessen an wirtschaftlichen Entwicklungsindikatoren. Eine verbindliche Liste der Schwellenländer gibt es nicht, da die Definition politisch und nicht allgemeinverbindlich ist. Die Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF) kategorisieren jeweils 10 Länder als Schwellenländer, nämlich Südafrika, Mexiko, Brasilien, die Volksrepublik China, Indien, Malaysia, die Philippinen, Thailand, Russland und die Türkei. |
| EU-Antidiskriminierungsrichtlinien | Die Antidiskriminierungsrichtlinien des EU-Ministerrates umfassen vier Richtlinien: Die EU-Richtlinien - 2000/43/EG des Rates vom Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Die Richtlinien regeln die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder Weltanschauung und verpflichten dazu, diesen Schutz im Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale "Rasse", ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht gesetzlich insbesondere für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten umzusetzen. Hinsichtlich der Merkmale „Rasse“ „ethnische Herkunft“ und „Geschlecht“ ist dies ebenfalls insbesondere im zivil- und sozialrechtlichen Bereich erforderlich. |
| Europäische Union | Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit 27 Mitgliedstaaten und etwa einer halbe Milliarde EinwohnerInnen. Gemeinsam erwirtschaften die Mitgliedstaaten im Europäischen Binnenmarkt das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Die EU wuchs in mehreren Etappen, parallel dazu weiteten sich ihre Zuständigkeiten aus. Heute ist sie auf fast allen Politikfeldern aktiv. Die Dynamik der letzten Jahre erforderten eine Reform der bestehenden Institutionen, Entscheidungsprozesse und Handlungsfelder. Gegenwärtig gründet sich die EU auf den am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union, auf dem die die so genannten drei „Säulen“ des Staatenverbunds basieren: Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). |
| Europäischer Sozialpartnerdialog | Im Dezember 2002 haben die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) der Europäischen Chemieindustrie begonnen einen freiwilligen Dialog auf europäischer Ebene zu gestalten. Beteiligt waren ECEG (Zusammenschluss der nationalen Chemiearbeitgeberverbände in Europa) und EMCEF (Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften). Formell anerkannt wurde der Europäische Sozialpartnerdialog von der EU-Kommission im Dezember 2004. Seit 2005 beraten die Sozialpartner in paritätisch besetzten Arbeitsgruppen über Bildung, berufliche Ausbildung und lebenslanges Lernen sowie Responsible Care und Chemikalienpolitik. |
| Freie Exportzone |
Eine FEZ ist eine „Industriezone mit speziellen Anreizen für ausländische Investoren, in denen importierte Materialien weiterverarbeitet und dann re-exportiert werden“ (ILO 2003). Die meisten der 3.500 „Freien Exportzonen“ liegen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Gros der 66 Mio. Beschäftigten in 130 Ländern – zu 70–90% Frauen – arbeiten in der Bekleidungs- und Elektronikindustrie. Die Anreize für Auslandsinvestoren bestehen in Zoll- und Steuervergünstigungen, der kostenlosen Bereitstellung von Infrastrukturmaßnahmen und einer weitgehenden Außerkraftsetzung der im Lande sonst geltenden Arbeits- und Sozialgesetze. Ein besonderes Problem ist die Unterdrückung der Gewerkschaftsfreiheit.
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| FRONTEX |
Seit 2004 ist die Europäische Agentur mit Sitz in Warschau zuständig für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU. Die Agentur koordiniert die operative Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen. Außerdem erstellt sie Risikoanalysen und unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern, und leistet die erforderliche Hilfe bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Grenzschutzagentur Frontex in Zusammenhang mit militärischen Flüchtlings-Abwehrmaßnahmen in der Mittelmeer-Region.
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