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Initiativen der Politik
Für eine faire Arbeitswelt und soziale Globalisierung

Initiativen für gute Arbeit kommen auch aus der Politik. Themen und Reichweite der Ansätze sind dabei weit gefächert. Sie reichen vom Einsatz für einen gesetzlichen Mindestlohn auf nationaler Ebene über Richtlinien der Europäischen Union zum Arbeitsschutz oder zur Gleichstellung bis zu entwicklungspolitischen Ansätzen der Industrieländer, die auf die Verbesserung der Arbeitssituation weltweit abzielen.
Und auch die Akteure aus der Politik, die sich für gute Arbeit weltweit engagieren, sind äußerst unterschiedlich: Von den G8, deren Arbeitsminister sich in ihrer gemeinsamen Erklärung vor dem Gipfel in Heiligendamm auf eine faire Gestaltung der Globalisierung verständigt hatten, bis hin zu Gesetzesvorhaben auf EU- und nationaler Ebene werden unterschiedliche Ansätze entwickelt.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und EU-Antidiskriminierungsrichtlinien
Vom Juni 2000 bis zum Dezember 2004 hat der EU-Ministerrat vier Richtlinien zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder Weltanschauung verabschiedet. Die Bundesregierung hat im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien miteinander verknüpft. Ziel des Gesetzes soll sein, Benachteiligungen zu verhindern bzw. zu beseitigen. In Deutschland war die Umsetzung der EU-Richtlinien stark umstritten. Während GewerkschafterInnen und SozialdemokratInnen sowie Nichtregierungsorganisationen und Betroffenenverbände sich für die Umsetzung einsetzten, legten ChristdemokratInnen, Freidemokraten und ArbeitgeberInnen immer neue Steine in den Weg. 2008, zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes, beurteilen GewerkschafterInnen dessen Umsetzung skeptisch: Die von der Wirtschaft heraufbeschworene Klageflut blieb wie erwartet aus, Diskriminierung am Arbeitsplatz findet heute lediglich verdeckter statt als vorher, so das Resümee.
Programm "Vielfalt als Chance"
Viele deutsche Unternehmen haben längst erkannt, dass sie davon profitieren, wenn sie gezielt Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit verschiedenen kulturellen Hintergründen einstellen und beschäftigen. Sie setzen dafür die Instrumente des „Diversity Management“ ein. Denn durch die Sprach- und Kulturkenntnisse der Beschäftigten können neue Märkte erschlossen, neue Kundengruppen angesprochen und die Attraktivität des Unternehmens an der Börse und für neue MitarbeiterInnen gesteigert werden. Doch diese Einsicht teilen noch nicht alle Unternehmen. An diesem Punkt setzt die EU-finanzierte Kampagne „Vielfalt als Chance“ an, initiiert von der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer (CDU). Sie verfolgt das Ziel, in Unternehmen, Verwaltung und anderen Organisationen das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass ethnische und kulturelle Vielfalt eine wichtige wirtschaftliche Ressource ist. Wettbewerbe, Workshops und Konferenzen sollen bis Ende 2008 bundesdeutsche Unternehmen und Institutionen darüber informieren, wie sie erfolgreich das Potenzial von MigrantInnen nutzen können.
EU-Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“
Nach einer ersten Projektphase von 2003 bis 2007 wird die EU-Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ seit Beginn 2008 fortgeführt. Ziel der Informationskampagne ist, Diskriminierungen in Europa zu bekämpfen, indem der Blick der Öffentlichkeit für Diskriminierung und die bestehenden Rechtsvorschriften zu deren Bekämpfung geschärft wird. In der Vergangenheit hat das Projekt über 500 Organisationen zusammengeführt, die Hunderte unterschiedlicher Aktivitäten in den Mitgliedstaaten initiiert haben.
Regierungsprogramm XENOS geht in eine neue Runde
Der Name XENOS steht für das Ziel, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierungen in der Gesellschaft nachhaltig entgegen zu wirken und die kulturelle Vielfalt zu fördern und zu erhalten. So will das Regierungsprogramm, das 2008 in eine zweite Projektrunde geht, in erster Linie Jugendliche ansprechen, die durch fremdenfeindliches Denken und Handeln auffallen oder sich dafür anfällig zeigen. Um diese Jugendlichen zu erreichen, verknüpft das Programm arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Aktivitäten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und setzt so an der Schnittstelle von Schule, Ausbildung und Arbeitswelt an. Ein weiteres Ziel des Programms ist, regionale Strukturen zu stärken. Gefördert vom Europäischen Sozialfonds (ESF), verfolgt die Bundesregierung in dieser zweiten Phase das Ziel, Demokratiebewusstsein und Toleranz zu stärken und Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abzubauen. Dabei geht es vor allem um präventive Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.
Gemeinsam für "Jobs ohne Barrieren"
Menschen mit Behinderungen haben nicht den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen ohne offensichtliche Handicaps. Um diesen Zustand zu ändern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2004 die Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" gestartet. Gemeinsam mit ArbeitgeberInnen, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und anderen soll erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können. Konkret sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement deren Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Die wichtigsten Ziele des Projektes sind: die Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher, die Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben sowie die Stärkung der betrieblichen Prävention, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu fördern.
Beschäftigung und soziale Sicherheit in der EU
Im Jahr 2000 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union die so genannte Lissabon-Strategie verabschiedet, die durch Wirtschaftsreformen die Wettbewerbsfähigkeit der Union steigern sollte. Nach anfänglich bescheidenen Ergebnissen erhielt die Strategie im Frühjahr 2005 eine neue Ausrichtung und soll seitdem stärker auf Wachstum und Beschäftigung bis 2010 ausgerichtet sein. Fünf Jahre nach Lissabon hatten nur wenige Mitgliedstaaten Fortschritte vorzuweisen. Lediglich Dänemark, die Niederlande, Schweden und Großbritannien hatten die 70-Prozent-Zielmarke bei der Beschäftigungsquote erfüllt. Deutschland stagniert dagegen bei 65 Prozent. Die neue Ausrichtung umfasst die Ziele, drei Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Forschung und Entwicklung zu investieren und die Beschäftigungsquote bis 2010 zu steigern. Die Gewerkschaften begrüßten zwar das Vorhaben, die sozialen Aspekte stärker zu bewerten, blieben aber zu Recht skeptisch. Denn die positive Bilanz, die der Frühjahrsgipfel 2007 zog, tragen die Gewerkschaften nicht mit. Zur Umsetzung der Strategie hat die EU verschiedene Programme verabschiedet. So soll das Programm PROGRESS die Ziele im Bereich Beschäftigung und Soziales finanziell unterstützen. Die fünf wichtigen Tätigkeitsbereiche sind: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung und Vielfalt sowie Gleichstellung der Geschlechter. Der Aktionsplan für Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen soll bis 2010 die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Wirtschaft und Gesellschaft fördern.
G8 für soziale Globalisierung
Arbeitsmarktreform, Abbau wachsender sozialer Unterschiede, die soziale Dimension der Globalisierung sowie ökologische Herausforderungen stehen 2008 im Mittelpunkt des Treffens der G8-Arbeitsminster im Vorfeld des G8-Gipfels in Japan. Die Schlussfolgerungen des Treffens sollen in die Arbeit des G8-Gipfels im Juli in Hokkaido Toyako einfließen. Im vergangenen Jahr setzten die Sozialpartner einen Meilenstein nach Gesprächen mit den Arbeitsministern der größten Volkswirtschaften. Bessere und mehr Beschäftigung in den Industrieländern, Sozialschutz in den Entwicklungs- und Schwellenländern sowie gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen wurden im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm verabredet und finden sich auch in der Schlusserklärung des Gipfels wieder.


